Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.05.2016 Alle Dienstleistungen von FIT-TOGETER Weilenmann unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt werden.
  1. Gegenstand
FIT-TOGETHER Weilenmann verpflichtet sich, den Kunden individuell zu betreuen und zu beraten. Die Betreuung kann nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Trainingszeiten werden in gegenseitiger Absprache festgelegt.
  1. Gesundheitscheck
Beim ersten Termin (Beratung/Betreuung) ist ein Gesundheitsfragebogen vollständig auszufüllen. Die Gesundheitsangaben müssen wahrheitsgetreu und vollumfänglich sein. Falls erforderlich behält sich FIT-TOGETHER Weilenmann das Recht vor, einen Gesundheitscheck von einem Arzt anzufordern, um die Sporttauglichkeit und den allgemeinen Zustand des Kunden untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, Erkrankungen, Verletzungen, Schmerzen, Schwindelanfälle oder Unwohlsein mitzuteilen. Veränderungen des Gesundheitszustands und körperliche Beschwerden aller Art sind umgehend zu melden.
  1. Training
Art und Umfang der Dienstleistung (Personal Training, Gruppentraining, Ernährungs- und Trainingsplanung etc.) werden mit dem Kunden persönlich abgesprochen. Die Leistungen von FIT-TOGTHER Weilenmann dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und dürfen nicht als Therapie verstanden werden.
  1. Versicherung / Haftung
Versicherung ist Sache des Kunden. Eine Haftung von FIT-TOGETHER Weilenmann für Schäden jeglicher Art, die der Kunde im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistung erleidet, ist ausgeschlossen.
  1. Zahlungsbedingungen / Preise
Personaltraining Einzeltrainings werden am Trainingstag bar bezahlt. Der gesamte Betrag für ein Abonnement ist bei Vertragsabschluss bar zu zahlen oder vor der ersten Trainingseinheit, spätestens aber 10 Tage nach Vertragsabschluss zu überweisen. Trainings- und Ernährungspläne sind im Voraus zu bezahlen, spätestens jedoch bei Übergabe. Nicht im Preis inbegriffen sind die Miete von zusätzlichen Sportgeräten oder Infrastruktur, sowie Eintritte für Fitnesscenter, Bäder, Sportanlagen etc. Gruppentraining Einzelne Gruppentrainings werden am Trainingstag bar bezahlt. Der gesamte Betrag für ein Abonnement ist bei Vertragsabschluss bar zu zahlen oder vor dem ersten Gruppentraining, spätestens aber 10 Tage nach Vertragsabschluss zu überweisen.
  1. Verhinderung
Im Verhinderungsfall hat der Kunde/FIT-TOGETHER schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Bei keiner oder einer kurzfristigeren Absage durch den Kunden wird die Stunde verrechnet. FIT-TOGETHER behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen. Im Verhinderungsfall von FIT-TOGETHER wird die Trainingseinheit/Gruppenstunde nachgeholt.
  1. Diverses
Es werden grundsätzlich keine Trainings aus laufenden oder abgelaufenen Abonnements zurückbezahlt. Kann ein Abonnement aufgrund von Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis erforderlich) nicht mehr benutzt werden, so können die Trainings zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder an eine andere Person übertragen werden.
  1. Gerichtstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen